Drei Jahre nach einer nächtlichen Razzia der Finanzpolizei beim Acoustic Lakeside Festival am Sonnegger See gibt es für die Veranstalter endgültige Rechtssicherheit: Das Verfahren gegen den gemeinnützigen Verein wurde vom Landesverwaltungsgericht Kärnten vollumfänglich eingestellt.
Höchstgericht bestätigt Unschuld
Vorausgegangen war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom 3. Juli 2026. Das Höchstgericht wies eine Revision des Amtes für Betrugsbekämpfung als unbegründet ab. In der Begründung wurde klargestellt, dass die Mithilfe von Vereinsmitgliedern bei der eigenen Veranstaltung keine anmeldepflichtige Beschäftigung darstellt. Weder Verpflegung noch freier Eintritt machen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu Schwarzarbeitern.
Nach der Abweisung der Revision sowie dem Rückzug aller Beweisanträge durch die Finanzpolizei hob das Landesverwaltungsgericht Kärnten am 27. August 2026 das ursprüngliche Straferkenntnis auf. Rückblick: Schwere Vorwürfe und hohe Strafdrohungen
Die Finanzpolizei hatte dem Verein nach dem Festival im Jahr 2023 vorgeworfen, 192 ehrenamtliche Helfer illegal beschäftigt zu haben. Im Raum standen Geldstrafen von rund 140.000 Euro sowie Ersatzfreiheitsstrafen von insgesamt mehr als einem Jahr. Obwohl das Landesverwaltungsgericht bereits im März 2025 zugunsten des Vereins entschieden hatte, zog die Finanzbehörde zunächst vor die nächste Instanz.
Signalwirkung für das österreichische Vereinswesen
Vereinsobfrau Sara Pleschounig zeigte sich erleichtert über den Ausgang und betonte die Bedeutung des Urteils für die gesamte österreichische Vereinslandschaft: Dass Mitglieder gemeinsam ein Festival organisieren, sei gelebtes Vereinsleben und zu keinem Zeitpunkt strafbar gewesen.
Anwaltskosten führen zu Amtshaftungsklage
Trotz des juristischen Erfolgs bleibt der Verein auf hohen Kosten sitzen. Nach 18 Verhandlungstagen und drei Jahren Instanzenzug erreichen die Verfahrenskosten fast die Höhe der ursprünglich angedrohten Strafe, während der gesetzliche Kostenersatz für die abgewiesene Revision lediglich 1.106,40 Euro beträgt. Aus diesem Grund kündigte die Vereinsführung an, Schadenersatz im Rahmen einer Amtshaftungsklage gegen den Staat prüfen und einfordern zu wollen.
Ob das Acoustic Lakeside Festival im Jahr 2027 wieder stattfinden wird, entscheidet die Vereinsgemeinschaft wie gewohnt im Rahmen ihrer Herbsttagung.